Da es bei Personen unter 16 Jahren keine Ausweispflicht gibt (§ 1 Personalausweisgesetz), kann eine Identitätsprüfung beim Wettkampf im Zweifelsfall nur über die Startrechte-Prüfliste aus dem TURNPORTAL erfolgen. Diese Prüflisten ersetzen für die Wettkampfverantwortlichen die herkömmlichen Startpässe mit Lichtbild. Für Personen ab 16 Jahre wird zukünftig auf ein verpflichtendes Lichtbild verzichtet, da die Identitätsprüfung beim Wettkampf über ein amtliches Ausweisdokument erfolgen kann.

Die im TURNPORTAL hinterlegten Lichtbilder sind nicht öffentlich zugänglich, sondern ausschließlich für registrierte Wettkampfverantwortliche zur Startrechteprüfung, die zuständige Passstelle des Landesturnverbandes sowie für die Vereinsadmins der Vereine, für die du die Datenfreigabe erteilt hast.